FAQ

FAQ – Fahrzeugzulassung (Neu- und Gebrauchtwagen)

Wir senden Ihnen anschließend eine E-Mail mit Ihren bereits angegebenen Daten (Name, E-Mail-Adresse und Fahrgestellnummer) sowie einem Link zu Ihrem persönlichen Formular.

Bitte klicken Sie auf diesen Link, um das Formular zu öffnen. Dort können Sie die noch fehlenden Angaben ergänzen und die erforderlichen Unterlagen hochladen.

Nachdem Sie alle Daten vollständig eingetragen haben, senden Sie uns das Formular bitte über den vorgesehenen Button “Absenden” im Formular zurück.

Für die Bearbeitung benötigen wir in der Regel folgende Dokumente:

Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Dokumentennummer
  • PIN

Weitere Unterlagen

  • Wunschkennzeichen-Konfiguration (falls gewünscht)
  • Kopie des Personalausweises / Reisepasses
  • ggf. sonstige notwendige Dokumente (z. B. Vollmacht, eVB-Nummer, CoC-Bescheinigung)

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen für Ihr Fahrzeug möchten, reservieren Sie dieses bitte selbstständig bei der zuständigen Zulassungsstelle online, sofern dieser Service angeboten wird.

Nach erfolgreicher Reservierung erhalten Sie in der Regel:

  • eine Reservierungsbestätigung
  • einen Reservierungs-PIN oder Code

Diese Angaben benötigen wir für die Zulassung.

Bitte laden Sie daher in Ihrem persönlichen Formular (Link aus der E-Mail) folgende Informationen hoch bzw. tragen sie ein:

  • Ihr reserviertes Wunschkennzeichen
  • den Reservierungs-PIN / Reservierungscode
  • die Reservierungsbestätigung der Zulassungsstelle (als Datei oder Screenshot)

Wir übernehmen anschließend die Fahrzeugzulassung mit Ihrem reservierten Kennzeichen bei der zuständigen Behörde.

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Fahrzeugzulassung verarbeitet.
Der Zugriff auf übermittelte Informationen ist nur autorisierten Personen möglich und erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sobald:

  • Ihr Fahrzeug erfolgreich zugelassen wurde und
  • Sie Ihre Kennzeichen erhalten haben,

werden alle personenbezogenen Daten und hochgeladenen Dokumente sicher gelöscht.

Ja, jedoch nur rechtlich oder steuerlich relevante Unterlagen, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert werden müssen.

Diese Dokumente werden:

  • sicher archiviert
  • ausschließlich für gesetzliche Zwecke aufbewahrt
  • nicht an Dritte weitergegeben

Ja. Sie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten anfordern, sofern die Zulassung noch nicht abgeschlossen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.